EIN KLEINER ÜBERBLICK
Interessante und nützliche Hintergrundinformationen zu vielen Themen rund um das neue Eigenheim finden Sie hier...
Wohngebäudeversicherung:
Wird das eigene Haus beschädigt, kann eine Gebäudeversicherung dem Eigentümer den finanziellen Ruin ersparen. Sie zahlt nicht nur, wenn das Wohngebäude durch Brand, Leitungswasser, Sturm und andere Ursachen beschädigt wird. Die Versicherung beinhaltet auch den Schutz von weiteren Gebäuden auf dem Grundstück und von fest mit dem Haus verankerten Teilen. Die meisten Gebäudeversicherungen beinhalten inklusive während der Bauphase eine sogenannte Feuerrohbauversicherung. Diese sollte unbedingt mit eingeschlossen sein, da sie das Gebäude schon während der gesamten Bauzeit vor Elementarschäden schützt. Fast alle finanzierenden Kreditinstitute verlangen die Vorlage einer solchen Versicherung zur Absicherung.
Bauleistungsversicherung:
Sie versichert alle Schäden an bereits erbrachten Bauleistungen und dem gelagerten Baumaterial. Während der Bauzeit können auf der Baustelle unvorhergesehene Zerstörungen eintreten. Diese unvorhergesehenen Schäden sind sowohl für den Auftraggeber und die beauftragten Firmen nicht vermeidbar. Durch einen Diebstahl von Materialien, die im Gebäude bereits fest verbaut sind. Achten Sie auf die Klauseln, denn das Glasbruch Risiko kann mit eingeschlossen werden. Dies ist jedoch erst nach dem Einsetzen der Scheiben in Türen und Fenster versichert.
Bauherrenhaftpflicht:
Eine Bauherrenhaftpflicht sorgt für die Deckung finanzieller Ansprüche, wenn auf einer Baustelle oder dem dazu gehörigen Grundstück infolge des Baustellenbetriebes Schaden entsteht. Der Umfang ist dabei auf Sach-, Personen- und Vermögensschäden ausgerichtet.
Somit ist z.B. auch ein Gebäudeschaden am Nachbarhaus, der durch Grabungsarbeiten auf der Baustellen entstehen kann abgesichert. Spielen Kinder auf dem Gelände und verletzen sich dabei oder wird ein fremdes Fahrzeug durch den Baubetrieb beschädigt, besteht ebenfalls Versicherungsschutz durch die Bauherrenhaftpflicht.
Unfallversicherung bei der Berufsgenossenschaft:
Grundsätzlich sind alle Personen, die der Bauherr als Hilfskräfte in arbeitnehmerähnlicher Form zu den Eigenbauarbeiten heranzieht, gleichgültig, ob sie kurz- oder langfristig, gegen Entgelt oder unentgeltlich beschäftigt werden, kraft Gesetzes gegen Arbeitsunfall zu versichern.
Zu diesen Hilfskräften gehören auch mithelfende Familienangehörige, Verwandte, Bekannte, Nachbarn und Kollegen. (§ 2 Abs. 2 SGB VII).
Eine private Haftpflicht- oder Unfallversicherung befreit nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Personenschäden, die auf der Baustelle oder auf dem Weg dorthin eintreten. Es besteht im Fall des Falles Anspruch auf Leistungen wie Heilbehandlung oder Arbeits- und Berufsförderung sowie Geldleistungen, etwa Verletztengeld oder Renten.
Unser Partner:
Selbstverständlich ist uns auch jedes andere Bankinstitut für Ihre Finanzierung willkommen.
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Rund um auf der sicheren Seite
Mängel sollen nach Möglichkeit natürlich gar nicht erst entstehen. Durch eine ordentliche und fachliche Baubetreuung vor Ort mit Bildaufnahmen wird dem Problem der Mängelentstehung von Anfang an entgegengewirkt. Zusätzlich führen wir in unserem Interesse eine interne Abnahme der Gewerke durch.
Gerne dürfen Sie dabei mit anwesend sein. Bei der späteren Übergabe Ihres neuen Gebäudes, werden wir zusammen alles in Augenschein nehmen und dokumentieren. Wenn es jedoch zu einem Mangel nach der Übergabe kommen sollte, wird dieser natürlich im Rahmen des vereinbarten Gewährleistungszeitraums kostenfrei beseitigt.
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